Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich.Ausgenommen von dieser Pflicht sind die freien Berufe sowie Land- und Forstwirte.
§ 14 GewO
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.