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Wir informieren Sie auf diesen Seiten über das Thema Gewerbeschein und Kleinunternehmung

Wann ist man ein Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 - nicht übersteigen wird bzw. überstiegen hat und im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 50.000 - voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sind die Bedingungen erfüllt, kommt automatisch die Kleinunternehmerregelung zu tragen. Bei der Gründung eines Gewerbes, ist auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen.

Muss man Kleinunternehmer sein?

Nein, der Unternehmer kann bei der Gründung, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. An diese Entscheidung ist der Unternehmer anschließend fünf Jahre gebunden.

Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?

  • Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit.
  • Der Kleinunternehmer muss keine doppelte Buchführung anlegen, es wird nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung der Steuererklärung beigefügt.

Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?

  • Auf den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
  • Es wird keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt
  • Gezahlte Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden
  • Vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten