Gewerbeabsicherung für Existenzgründer
Egal ob Sie Unternehmer sind, Selbständiger oder Freiberufler sind – als Existenzgründer werden Sie Ihr eigener Herr und haben als solcher nicht nur die Möglichkeit sich Ihre Aufträge selbst auszusuchen. Sie müssen sich auch stärker als ein Arbeitnehmer gegen Risiken absichern.
Denn selbst wenn Sie viele Jahre Berufserfahrung haben, gegen Fehler ist niemand gefeit. Egal in welcher Branche Sie arbeiten, ein Fehler kann zu Sach- oder Vermögensschäden führen, im schlimmsten Fall kann sogar eine Person zu Schaden kommen. Als Selbständiger oder Freiberufler sind Sie dabei für Schäden haftbar, als Unternehmen müssen Sie mitunter auch dann für Schäden aufkommen, wenn einem Ihrer Angestellten ein Missgeschick unterlaufen ist. Je nach Art und Ausmaß des Schadens können die Kosten hierfür schnell eine Höhe erreichen, die Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Betriebshaftpflichtversicherung
In diesem Fall hilft Ihnen nur eine Haftpflichtversicherung. Dabei muss man allerdings zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflichtversicherung unterscheiden. Die Betriebshaftpflicht kommt für alle Personen- und Sachschäden auf, die infolge Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen, sowie für daraus resultierende Vermögensschäden. Wenn etwa ein Handwerker bei einem Kunden zuhause arbeitet und dort im Zuge einer Reparatur oder Installation die Wohnungseinrichtung beschädigt, ist er bzw. sein Unternehmen dafür haftbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung erstattet hier die anfallenden Kosten, egal ob Sie persönlich oder einer Ihrer Mitarbeiter den Schaden verursacht haben.
Berufshaftpflichtversicherung
Etwas anders verhält es sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist für einige Berufsgruppe wie Rechtsanwälte, Ärzte, und Architekten gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt berufsspezifische Risiken ab, die sich dem Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung entziehen, sowie echte Vermögensschäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Versäumt beispielsweise ein Anwalt ein Frist und seinem Mandanten entstehen dadurch unnötige Kosten, so kommt die Berufshaftpflichtversicherung dafür auf.
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
Sowohl die Betriebs- wie auch die Berufshaftpflichtversicherung wehrt zudem für Sie unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Denn leider geschieht es nicht selten, dass man als Unternehmer oder Selbständiger einen Schaden vorgeworfen bekommt, der jedoch bereits bestand oder von jemand anderem verursacht wurde. Mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sind Sie hier auf der sicheren Seite.