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Wir informieren Sie auf diesen Seiten über das Thema Gewerbeschein und Kleinunternehmung

Stichwort Steuererklärung: Was ist notwendig?

Jeder Kleinunternehmer muss eine Steuererklärung bei dem Finanzamt einreichen. Hierzu zählen,


  • Die Umsatzsteuererklärung:
    Es wird hierbei überprüft, ob die Regelung für Kleinunternehmer noch auf das entsprechende Unternehmen zutrifft, sodass auch im kommenden Jahr mit dieser Bezeichnung weitergearbeitet werden kann.

  • Die Gewerbesteuererklärung:
    Dies trifft auf die Kleinunternehmen zu, die einen Gewerbeschein besitzen. Ein Kleinunternehmer wird aber aufgrund des hohen Freibetrages normalerweise keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

  • Die Einkommenssteuererklärung:
    Hierfür gibt es beim Finanzamt einen Vordruck, der eingereicht werden kann. Sind die Einnahmen des Unternehmens allerdings unter dem Freibetrag von 17.500€, so reicht eine formlose Gewinnermittlung aus, die beigefügt wird.