Stichwort Steuererklärung: Was ist notwendig?
Jeder Kleinunternehmer muss eine Steuererklärung bei dem Finanzamt einreichen. Hierzu zählen,- Die Umsatzsteuererklärung:
Es wird hierbei überprüft, ob die Regelung für Kleinunternehmer noch auf das entsprechende Unternehmen zutrifft, sodass auch im kommenden Jahr mit dieser Bezeichnung weitergearbeitet werden kann. - Die Gewerbesteuererklärung:
Dies trifft auf die Kleinunternehmen zu, die einen Gewerbeschein besitzen. Ein Kleinunternehmer wird aber aufgrund des hohen Freibetrages normalerweise keine Gewerbesteuer zahlen müssen. - Die Einkommenssteuererklärung:
Hierfür gibt es beim Finanzamt einen Vordruck, der eingereicht werden kann. Sind die Einnahmen des Unternehmens allerdings unter dem Freibetrag von 17.500€, so reicht eine formlose Gewinnermittlung aus, die beigefügt wird.