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Wir informieren Sie auf diesen Seiten über das Thema Gewerbeschein und Kleinunternehmung

Was sind die Grundsätze für die gesetzliche Regelung eines Kleinunternehmers?


Der Gesamtumsatz muss schon im Gründungsjahr geschätzt werden:
  • Darf der Grundumsatz die Grenze von 17.500€ keinesfalls übersteigen
  • Auch der Gesamtumsatz des folgenden Jahres muss geschätzt werden. Die Höchstgrenze von 50.000€ darf nicht überstiegen werden.
Nur wenn diese beiden (!) Voraussetzungen zutreffen, gilt der Anspruch der Regelung für Kleinunternehmer.


Was ist, wenn der Fall eintritt, dass die Schätzungen zu ungenau waren und ich die Gesamtumsatzgrenze überschritten haben?


Zu Schwierigkeiten kommt es nur, wenn angegebene Schätzungen absichtlich falsch waren. Dies muss das zuständige Finanzamt allerdings nachweisen können, was in den meisten Fällen nicht möglich ist. Man bleibt dennoch auch rückwirkend Kleinunternehmer.