Was hat die Kleinunternehmerregelung zur Folge?
Diese Regelung bewirkt, dass ein Kleinunternehmer (ganz gleich, ob gewerblich, nebenberuflich oder freiberuflich) von der Verpflichtung des Ausweisens der Umsatzsteuer befreit wird. Praktisch bedeutet dies, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen darf. Auch ist es nicht gestattet, einen Hinweis, wie beispielsweise 19% Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer enthalten, in den Rechnungen stehen zu haben.Ein Kleinunternehmer ist nicht in der Lage Erwerbsteuern oder Vorsteuern vom Finanzamt zu erhalten.